Rechtsgrundlagen - Infos
Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung
Rechtsgrundlagen
Die kommunale Selbstverwaltung
Im Artikel 28 des Grundgesetzes, dem § 78 der Verfassung für das Land NRW und den weiteren nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Verordnungen des Landes sowie im Ortsrecht der Stadt Paderborn sind Regelungen zur kommunalen Selbstverwaltung verankert.
Grundgesetz – Auszug – Art. 28
Verfassung des Landes NRW
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
Kommunalwahlgesetz NRW
Kommunalwahlordnung NRW
Satzungen der Stadt Paderborn
Hauptsatzung der Stadt Paderborn
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Paderborn und seine Ausschüsse
Aufgabenzuweisungsbeschluss des Rates
Ehrenordnung für die Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Steuerliche Behandlung der Entschädigungen an Mitglieder kommunaler Vertretungen
Infos
Ratsinformationssystem der Stadt Paderborn
Das öffentliche Ratsinformationssystem steht jedem zur Information zur Verfügung.
Das erste Ratsinformationssystem bei der Stadt Paderborn wurde bereits im Jahre 1994 entwickelt. Im Januar 2014 wurde es durch das Ratsinformationssystem SD.NET der Fa. Sternberg in Bielefeld abgelöst. Die Sitzungsvorlagen und Protokolle der Beratungen des Rates und seiner Ausschüsse seit dem Beginn der XII. Wahlperiode im November 1994 wurden in das neue Ratsinformationssystem übernommen. Des Weiteren beinhaltet es Angaben über die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse sowie ihre Sitzungstermine.
Betreut wird das Verfahren bei der Stadt Paderborn vom Haupt- und Personalamt, Zentrale Dienste, Rat
Der Rat der Stadt Paderborn und seine Ausschüsse
Rat
gewählt von der Bürgerschaft am 13.09.2020
- in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
- Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
- XVII. Wahlperiode (seit 1946)
- Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Gemeindegröße (§ 3 KWahlG), hier: 60 gewählte Ratsmitglieder
- Der Bürgermeister, der seit 1999 direkt gewählt wird (für die Dauer von 5 Jahren), ist Vorsitzender des Rates, ohne selbst Ratsmitglied zu sein.
- Der amtierende Bürgermeister Michael Dreier hat seinen Dienst am 23.06.2014 angetreten.
Zuständigkeiten des Rates
Allzuständigkeit des Rates:
Gem. § 41 Abs. 1 GO NRW ist der Rat der Gemeinde für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig.
Ausschließliche Zuständigkeit des Rates:
Gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dürfen bestimmte Aufgaben nicht auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen werden, z. B.
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird,
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,
- die Wahl der Beigeordneten,
- der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
Ausschüsse
Ausschüsse sind vom Rat gebildete, bezogen auf die Mitgliederzahl kleinere Gremien, denen überwiegend Ratsmitglieder angehören. Der Rat kann zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden (Ausnahme: Pflichtausschüsse). Der Rat legt die Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse fest und weist ihnen Aufgaben zu. Im Rahmen der übertragenen Befugnisse bereiten die Ausschüsse die Beschlüsse des Rates vor und entscheiden über bestimmte Angelegenheiten selbst.
Pflichtausschüsse
Gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse nach GO NRW oder nach Sondergesetzen, z.B.
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss (in Paderborn: Haupt- und Finanzausschuss)
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Schulausschuss
- Betriebsausschüsse
(in Paderborn: Betriebsausschuss und Ausschuss für Märkte und Feuerwehr, Betriebsausschuss Gebäudemanagement, Ausschuss für Sport und Freizeit und Betriebsausschuss Bäder)
Freiwillige Ausschüsse
Neben den Pflichtausschüssen kann der Rat weitere Ausschüsse bilden, z. B.
- Ausschuss für Soziales, Senioren und Inklusion
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion
- Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
- Bezirksausschüsse Elsen und Schloß Neuhaus/Sande
- Beirat der Volkshochschule
Fraktionen
Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Rates. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Personen bestehen. Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Rat mit.
Ratssitzungen
- Die Tagesordnung wird vom Bürgermeister festgesetzt.
- Vorschläge zur Tagesordnung durch eine Fraktion oder mindestens 1/5 der Ratsmitglieder sind möglich.
- Fragestunden für Einwohner finden vierteljährlich statt.
- Die Öffentliche Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung erfolgt im Amtsblatt.
- Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
- Aufgrund gesetzlicher Regelung sind nichtöffentlich zu beraten:
- Personal- und Disziplinarangelegenheiten
- Liegenschaftssachen
- Auftragsvergaben
- Angelegenheiten der zivilen Verteidigung
- Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten
- Angelegenheiten der Rechnungsprüfung