Die Elsener Straße hat für den Radverkehr eine besondere Bedeutung. Sie ist Bestandteil der städtischen Hauptroute von der Innenstadt nach Elsen. Darüber hinaus liegt die Elsener Straße auch im NRW-Hauptroutennetz der landesweiten Radwegweisung.
Bislang gab es auf der Elsener Straße nur in Fahrtrichtung Heinz-Nixdorf-Ring ein Schutzstreifen. Hier besteht neben dem Parkstreifen die Gefahr von Dooring-Unfällen.
Bei der durchgeführten Maßnahme wurden beidseitig Schutzstreifen von 1,80 m Breite mit Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zu den Parkstreifen angelegen. Für den Kfz-Verkehr bleibt eine insgesamt 5,90 Meter breite Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen.
Schutzstreifen für Radfahrende dienen dazu den Radfahrenden einen eindeutigen Bereich auf der Straße zuzuweisen. Sie dürfen nur von Radfahrenden genutzt werden. Auf ihnen darf nicht geparkt werden. Autofahrende dürfen die Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen und mit Rücksicht auf die Radfahrenden mitbenutzen.
Auf dem ehemaligen separaten Radweg bestand die Gefahr, dass die Radfahrenden in Zufahrten und Einmündungen übersehen werden. Daher wurde der benutzungspflichtige Radweg zu einem reinen Gehweg umgewandelt. Die Radfahrenden fahren so zukünftig immer im Sichtfeld des Kfz-Fahrenden.
Die signalisierten Kreuzungen mit dem Heinz-Nixdorf-Ring, dem Haterbusch / Bernhard-Hunstig-Straße und der Neuhäuser Straße/ Weierstrassweg werden zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.