Fahrradstraßen in Paderborn

Fahrradstraßen sind seit einigen Jahren Bestandteil des Paderborner Straßennetzes. Mit der Einführung des Gestaltungsleitfadens der Fahrradstraßen in Paderborn gibt es jedoch Neuerungen. Diese und die grundsätzlichen Regelungen in Fahrradstraßen werden im Nachfolgenden erläutert.

Allgemeines

© vgl. openstreetmaps-MitwirkendeFahrradstraßen in Paderborn

Fahrradstraßen sind in erster Linie für den Radverkehr gedacht. Auf ihnen sollen die Radfahrenden zügig und sicher vorankommen. Es gilt dabei das Prinzip „Sicherheit vor Leichtigkeit“. Für das Befahren mit Kraftfahrzeugen muss eine entsprechende Freigabe über eine Beschilderung, wie zum Beispiel „Kfz frei“, erfolgen. In Paderborn sind mit Ausnahme der Straße „Rosentor“ alle Fahrradstraßen auch für den Kfz-Verkehr freigegeben.

Die Fahrradstraßen befinden sich überwiegend in der Kernstadt, mit Ausnahme der Römerstraße und des Merschwegs, die in Elsen und Schloß Neuhaus liegen.

Die folgende Abbildung zeigt die vorhandenen Fahrradstraßen in Paderborn.

Regeln in Fahrradstraßen

In Fahrradstraßen muss sich der Kfz-Verkehr an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle beträgt 30 km/h.

Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn zudem nebeneinander fahren. Das Überholen ist, wie auf allen Straßen, nur erlaubt, wenn ein ausreichender Abstand zum Radverkehr (innerorts 1,5 m; außerorts 2,0 m) gewährleistet werden kann.

Fahrradstraßen werden gegenüber einmündenden oder kreuzenden Straßen teilweise bevorrechtigt. Dies gilt insbesondere für Fahrradstraßen im Hauptnetz des Radverkehrs. In jedem Fall muss immer die Beschilderung und Markierung vor Ort beachtet werden.

Parken in Fahrradstraßen

Das Parken ist in Fahrradstraßen grundsätzlich erlaubt, wenn die Beschilderung vor Ort nichts Gegenteiliges aussagt. In Paderborn wird es künftig so sein, dass in Fahrradstraßen nur im Bereich von gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Im Rahmen der Umgestaltung werden mögliche Parkplätze im Straßenraum geprüft.

Das Halten am Fahrbahnrand ist entsprechend der StVO auch in Fahrradstraßen zulässig.

Das bedeutet, wer sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit sofortigen Eingreifens und Wegfahrens verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

Gestaltungsleitfaden für Fahrradstraßen in Paderborn

Die Stadt Paderborn hat einen Gestaltungsleitfaden für die Fahrradstraßen im Stadtgebiet entwickelt. Ziel ist es die Straßen durch eine einheitliche Gestaltung und so eine direkte Erkennbarkeit als Fahrradstraßen sicherer zu machen.

Als Unterschied zu den anderen Straßen im Stadtgebiet werden Randmarkierungen zum Fahrbahnrand vorgesehen. Diese sollen den Wiedererkennungswert im Stadtgebiet erhöhen. Im Bereich von Parkflächen wird ein Sicherheitstrennstreifen zwischen dem Parkstreifen und der Fahrbahn markiert, um einen Abstand zum ruhenden Verkehr herzustellen und so Radfahrende vor potenziellen „Dooring“-Unfällen beim Öffnen von Auto-Türen zu schützen.

© Stadt PaderbornFahrbahnmarkierung Am Bahneinschnitt
© Stadt Aachengeplante Tor-Situation in Eingangsbereichen zu Fahrradstraßen

Im Eingangsbereich wird die Fahrbahn eingeengt und Fahrbahnpiktogramme markiert. So entsteht eine Torsituation, durch die die Einfahrtsgeschwindigkeit in die Fahrradstraße reduziert und die Aufmerksamkeit erhöht werden soll.

Ausführliche Erläuterungen zu Fahrradstraßen finden Sie im beschlossenen Gestaltungsleitfaden für Fahrradstraßen in Paderborn. Dieser ist unter folgendem Link zum Download verfügbar.