Vermarktungsrichtlinien
Der Rat der Stadt Paderborn hat ein neues Verfahren für die Vermarktung von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken festgelegt.
In der Sitzung am 09.07.2026 hat der Rat der Stadt Paderborn die überarbeiteten Allgemeinen Richtlinien für die Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke beschlossen. Diese treten mit Wirkung vom 10.07.2026 an die Stelle der bisherigen Vermarktungsrichtlinien vom 08.02.2024.
Die Allgemeinen Vermarktungsrichtlinien sehen vor, dass vor der Vermarktung neuer Baugebiete jeweils ein separates Vermarktungskonzept erarbeitet und beschlossen werden soll, welches die Allgemeinen Vermarktungsrichtlinien konkretisiert.
Die Vermarktungskonzepte werden zusammen mit den entsprechenden Informationen zum jeweiligen Baugebiet rechtzeitig vor dem Vermarktungsstart auf der Homepage der Stadt Paderborn bereitgestellt. Der Vermarktungsstart eines Baugebietes wird durch entsprechende Zeitungsartikel, Soziale Medien und die digitalen City Screens veröffentlicht.
Für die Teilnahme an Vermarktungsverfahren für Baugrundstücke ist eine Bewerbung für das jeweils zum Verkauf kommende Baugebiet erforderlich. Bewerbungen, welche vor dem Beginn des jeweiligen Vermarktungsverfahrens abgegeben worden sind, können nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Richtlinien für die Vermarktung städtischer Wohnungsbaugrundstücke
Für die Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen gelten die Allgemeinen Richtlinien vom 08.02.2024.