Allgemeine Vermittlungs- und Vertragsbedingungen

für die Vermittlung von Gästeführungen durch den Verkehrsverein Paderborn e. V.

Allgemeine Vermittlungsbedingungen für durch den Verkehrsverein Paderborn e.V. vermittelte Gästeführungen

1.  Der Verkehrsverein Paderborn e. V. (im Folgenden "VVP" genannt) vermittelt Gästeführerinnen/Gästeführer (im Folgenden als "GF" bezeichnet) an Einzelpersonen und Gruppen. Der VVP ist nicht Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler des Gästeführungsvertrages. Die Vertragspartner bei Gästeführungen sind allein der Auftraggeber einerseits und der GF andererseits. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für durch den Verkehrsverein Paderborn e.V. vermittelte Gästeführungen“ sowie die folgenden Punkte (Ziffern 2. bis 10.). Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften deutschen Rechts Anwendung, sofern sich aus zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.

2.  Sowohl der Auftraggeber der Gästeführung als auch der GF erhalten vom VVP eine schriftliche Vermittlungsbestätigung, aus der die Einzelheiten der jeweiligen Führung, u. a. Termin, Treffpunkt und Führungspreis, hervorgehen. Damit gilt die Führung für die beiden Vertragsparteien (Auftraggeber und Gästeführer) als verbindlich bestätigt. Unabhängig von einer schriftlichen Vermittlungsbestätigung ist der Gästeführungsvertrag auch bei kurzfristigen telefonischen Buchungen wirksam.

3.  Soweit nicht anders vereinbart, ist die Gästeführung nicht durch einen bestimmten GF geschuldet. Der VVP ist in der Wahl des zu vermittelnden GF frei. Im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes auf Seiten des konkret vermittelten GF bleibt es dem VVP unbenommen, den GF durch einen anderen zu ersetzen.

4.  Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung soll 25 Personen pro GF betragen. Bei Überschreitung dieser Gruppenstärke wird der VVP dem Auftraggeber entsprechend der Personenzahl weitere GF vermitteln, was zu weiteren Kosten für den Auftraggeber führen kann.

5.  Eine kostenlose Stornierung per Telefon, Fax oder E-Mail ist beim VVP bis spätestens 4 Werktage vor Führungsbeginn möglich. Danach ist an den GF der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.

6.  Ist der GF nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich der VVP, dem Auftraggeber einen anderen GF zu vermitteln. Sofern dies gelingen sollte, hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.

7.  Der Führungspreis versteht sich exklusive eventuell anfallender Eintrittsgelder. Er ist spätestens am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die GF zu zahlen. Eine Rechnungsstellung ist auf Wunsch möglich und erfolgt durch den/die GF.

8.  Der VVP haftet nicht für Leistungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Führung. Der VVP haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund nur in seiner Eigenschaft als Vermittler. Dies gilt jedenfalls insoweit, als der VVP nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler auftritt. Der VVP haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des VVP oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des VVP ist – soweit rechtlich zulässig – begrenzt auf den dreifachen Betrag des Führungspreises. GF zählen, sofern nicht anders vereinbart, nicht zu den Erfüllungsgehilfen des VVP, sondern handeln eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

9.  Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

10.  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
 

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Allgemeine Vertragsbedingungen für durch den Verkehrsverein Paderborn e.V. vermittelte Gästeführungen


1.  Für die vom Verkehrsverein Paderborn e. V. (im Folgenden "VVP" genannt) vermittelten Gästeführerinnen/Gästeführer (im Folgenden als "GF" bezeichnet) an Einzelpersonen und Gruppen gelten diese Vertragsbedingungen.

2.  Die Vertragspartner bei Gästeführungen sind allein der Auftraggeber einerseits und der GF andererseits. Der VVP ist nicht Veranstalter, sondern ausschließlich Vermittler des Gästeführungsvertrages. GF zählen, sofern nicht anders vereinbart, nicht zu den Erfüllungsgehilfen des VVP, sondern handeln eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

3.  Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Punkte (Ziffern 2. bis 14.). Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften deutschen Rechts Anwendung, sofern sich aus zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. Dies gilt auch, wenn der VVP im Einzelfall als Veranstalter auftreten sollte. Auf die „Allgemeinen Vermittlungsbedingungen für durch den Verkehrsverein Paderborn e.V. vermittelte Gästeführungen“ wird Bezug genommen.

4.  Durch die schriftliche Vermittlungsbestätigung durch den VVP, aus der die Einzelheiten der jeweiligen Führung, u. a. Termin, Treffpunkt und Führungspreis, hervorgehen kommt der Gästeführungsvertrag zwischen den beiden Vertragsparteien (Auftraggeber und GF) verbindlich zustande. Unabhängig von einer schriftlichen Vermittlungsbestätigung ist der Gästeführungsvertrag auch dann bei verbindlichen kurzfristigen telefonischen Buchungen rechtswirksam.

5.  Sollte der vermittelte GF zwingend verhindert sein, bleibt es dem VVP unbenommen, den GF durch einen anderen zu ersetzen.

6.  Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung soll 25 Personen pro GF betragen. Bei Überschreitung dieser Gruppenstärke ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechend der Personenzahl weitere GF über den VVP zu bestellen. Für diesen weiteren GF ist der vereinbarte Führungspreis erneut zu entrichten, und zwar unabhängig davon, um wie viele Personen die maximale Teilnehmerzahl überschritten wird. Erscheint eine Gruppe mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen pro GF, so ist der GF berechtigt, unmittelbar vor Beginn der Führung vom Gästeführungsvertrag zurückzutreten. Hierzu genügt eine mündliche Rücktrittserklärung des GF gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten bzw. den Teilnehmern vor Ort. Sollte ein weiterer GF nicht verfügbar sein und der vorhandene GF nicht zurücktreten, so ist für ihn der doppelte Führungspreis zu entrichten.

7.  Der Zeitraum für die Berechnung des Führungspreises beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erscheinen des GF.

8.  Der GF ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten, gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Die Wartezeit wird auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem GF frei, länger zu warten oder die zu führenden Personen als nicht gekommen zu betrachten. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Nachholung der Gästeführung besteht nicht. Im Übrigen gilt Ziffer 10.

9.  Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Personen kann eventuell in Absprache mit dem GF die Führung gegen Aufpreis verlängert werden. Der Preis der Verlängerung beträgt 15,00 Euro pro halbe Stunde (30 Min.).

10.  Eine kostenlose Stornierung per Telefon, Fax oder E-Mail ist beim VVP bis spätestens 4 Werktage vor Führungsbeginn möglich. Danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.

11.  Der Führungspreis versteht sich exklusive eventuell anfallender Eintrittsgelder. Er ist spätestens am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die GF zu zahlen. Eine Rechnungsstellung ist auf Wunsch möglich und erfolgt durch den/die GF.

12.  Der GF haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des GF oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung erstreckt sich in derselben Weise auch auf Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Die Haftung des GF bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des Führungspreises.

13.  Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

14.  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.


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(Stand: 30.07.2024)