ASP und A.V.E informieren über die neue EU-Verordnung zur Sammlung von Alttextilien

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien gemeinsam und mit Weitsicht umsetzen

© ASPEs stehen hunderte Altkleidercontainer in Stadt- und Kreisgebiet.

Mittwoch, 12. Februar 2025 | Stadt Paderborn - Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Allerdings fehlen noch weitere Schritte zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung und der Ausbau des Faser-zu-Faser-Recyclings. Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten.

Bereits jetzt liegt die Erfassungsquote von Alttextilien in Deutschland bei etwa 64 Prozent. 90 Prozent der gesammelten Textilien werden recycelt. In anderen Ländern Europas liegen diese Quoten deutlich niedriger. An diese ist die neue EU-Regelung in erster Linie gerichtet. Da die Nachfrage nach recycelten Textilfasern aufgrund fehlender Aufbereitungsanlagen gering ist, bleibt in Deutschland die oberste Maxime, das bestehende System nicht zu gefährden. Stadt und Kreis orientieren sich an den Empfehlungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). ASP (Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn) und A.V.E. (Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn) bitten deswegen die Bevölkerung darum, die neue EU-Richtlinie mit Weitsicht umzusetzen und nur saubere und brauchbare Alttextilien in die Alttextilcontainer zu werfen.

Da die Produktion von Textilien viele Ressourcen, insbesondere Frischwasser, verbraucht, sollen Stofffasern so lang wie möglich im Kreislauf verbleiben und nicht im Restmüll und somit in der Verbrennung landen. Ein sauberes Textil kann als Second-Hand-Ware weiterverwendet werden. Sehen die Alttextilsammler keinen Wert mehr in diesem Textil, kann es noch zu Putzlappen oder Dämmmaterial recycelt werden. Es bleibt somit im Kreislauf und wird diesem nicht durch Verbrennung entnommen.

Ist dieses Textil gar nicht mehr zu gebrauchen, da es löchrig oder dreckig ist, kann es nicht mehr zu Lappen oder Dämmmaterial verarbeitet werden. Dann sollte es von den Bürgerinnen und Bürgern trotz EU-Verordnung über den Restmüll entsorgt werden. Kaputte und/oder kontaminierte Textilien erschweren die Altkleidersammlung deutlich. Sie können ganze Chargen kontaminieren oder den Sortierprozess deutlich verlangsamen. ASP und A.V.E. bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, die Branche, die auch durch die Flut an Billigtextilien aus Fernost ums Überleben kämpft, nicht zu überlasten.

„Wir freuen uns, dass in der EU Beschlüsse zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft geschlossen werden. Für uns sind Abfallvermeidung und Wiederverwendung besonders wichtig. Trotzdem müssen wir auch wirtschaftlich denken. Wir wollen die Sortierbranche als Abnehmer der Alttextilien in Kreis und Stadt nicht überlasten. Würden nun kontaminierte Textilien, Putzlappen und jeder Stoffschnipsel in den Altkleidercontainern landen, könnte das zu einer großen Pleitewelle in der Branche führen. Gut möglich, dass dann Stadt und Kreis selber ein Sammelsystem etablieren müssten, welches aus öffentlichen Geldern finanziert werden würde,“ so Enrico Franke vom A.V.E..

„Uns erreichen aufgrund der unglücklichen Berichterstattung in den Medien fast täglich Anfragen von besorgten Bürger*innen, die wegen der neuen Richtlinien verunsichert sind. Deswegen ist es uns wichtig, erneut auf den richtigen Umgang mit Alttextilien aufmerksam zu machen. Konkret bitten wir die Bürgerinnen und Bürger daher, stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Über die Altkleider-Container im Stadt- und Kreisgebiet sollten nach wie vor nur saubere und noch tragbare Textilien entsorgt werden“, führt Jonathan Geldmacher, Kreislaufwirtschaftsberater des ASP weiter aus.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU den richtigen Entschluss gefasst hat, aber noch einige Schritte fehlen, bis dieser Anwendung finden kann. Bis sich großindustrielle Abnehmer für die Aufbereitung von Alttextilien zu Recycling-Textilfasern finden, macht es keinen Sinn, alle Textilen über die Alttextilsammlung zu erfassen. Vielmehr sollten weiterhin nur Textilien in die Altkleidersammlung, die ohne Wasch- und Reparaturvorgang als Secondhand-Textilien genutzt werden können.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing