Satzungen & Gebühren
Durch Satzungen werden den Betrieb betreffende Angelegenheiten geregelt, aber auch Rechte und Pflichten der am Kanal angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner.
Nicht mehr geltende Fassungen:
- Betriebssatzung (Fassung bis 12.07.2024)PDF-Datei149,53 kB
- Gebührensatzung zur Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2023) rückwirkende Änderung für 2021 und 2022PDF-Datei141,68 kB
- Gebührensatzung zur Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2023)PDF-Datei212,49 kB
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Fassung bis 31.12.2023)PDF-Datei317,75 kB
- Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2021)PDF-Datei165,80 kB
- Gebührensatzung zur Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2021)PDF-Datei207,76 kB
- Gebührensatzung zur Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2022)PDF-Datei273,48 kB
- Gebührensatzung zur Abwassersatzung (Fassung bis 31.12.2022) rückwirkende Änderung für 2022PDF-Datei274,05 kB
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Fassung bis 31.12.2020)PDF-Datei103,45 kB
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Fassung bis 31.12.2022)PDF-Datei191,18 kB
Abwassergebühren
Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2024 geltenden Gebührensätze in Paderborn.
Gebührensatz für Schmutzwasser 3,04 €/m³
Gebührensatz für Niederschlagswasser 0,89 €/m² bebauter und befestigter Grundstücksfläche
Für folgendene Tatbestände gelten ermäßigte Gebührensätze:
a) Niederschlagswasserableitung von einem Gründach o.ä.: 0,45 €/m²
b) Niederschlagswasserableitung über eine Versickerungsanlage, deren Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist: 0,27 €/m²
c) Versickerung über ein durchlässiges Pflaster bei einem leitungsgebundenen oder nicht leitungsgebundenen Überlauf an die öffentliche Abwasseranlage: 0,45 €/m²
Ermäßigte Gebührensätze werden nur für die Zeit des Fortbestandes der Voraussetzungen gewährt. Änderungen der Verhältnisse sind der Stadt unverzüglich anzuzeigen.
Gebührensätze für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben: 103,51 €/m³