Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
Der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung NRW hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am 04.12.1997 beschlossen, dass der bisherige Regiebetrieb Stadtentwässerung ab dem 01.01.1998 als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (eigenbetriebsähnliche Einrichtung, Eigenbetrieb genannt) geführt wird.
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)".
Dem Eigenbetrieb sind folgende Aufgaben übertragen worden:
a) Bau, Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen im Aufgabenbereich der Stadt
Paderborn und
b) Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und von Abwässern aus abflusslosen
Gruben im Zuständigkeitsbereich der Stadt Paderborn.