Abwasserberatung / Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerung ist für alle Fragen rund um den Anschluss an den öffentlichen Kanal und die Entwässerung der vorhandenen Gebäude und befestigten Flächen zuständig.
Die Grundstücksentwässerung des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn ist zuständig für die formale Abwicklung der Anschlüsse der Paderborner Grundstücke an das Kanalsystem.
Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Gebieten mit Mischsystem ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal, sind die Hausanschlussleitungen und die haustechnischen Abwasseranlagen als Trennsystem auszuführen und vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage im Kontrollschacht zusammenzuführen.
Jedes anschlussfähige Grundstück erhält zum Zeitpunkt der erstmaligen abwassertechnischen Erschließung jeweils eine Grundstücksanschlussleitung. Auf Antrag und gegen Erstattung der Mehraufwendungen können mehrere Anschlusskanäle verlegt werden.
Die Grundstückseigentümer können sich bei der Grundstücksentwässerung über Anschlussmöglichkeiten und deren Details zu erkundigen. Dabei ist auf Wunsch die Erstellung eines Auszuges aus dem Kanalkataster und - soweit vorhanden - einer Grundstücksanschluss-Skizze möglich.
Nutzen Sie bitte schon im Vorfeld einer Baumaßnahme die kostenlose Abwasserberatung, um beim Thema Entwässerung, Rückstauschutz und Überflutungsvorsorge gut vorbereitet zu sein. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur schwer oder kostenaufwendig umsetzbar.
Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses der privaten Grundstücksentwässerungsanlage an die städtische Kanalisation bedarf der vorherigen Zustimmung des STEB (Zustimmungsverfahren).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Merkblatt, welches Teil des Antragsformulares "Zustimmungsantrag für den Anschluss an die Kanalisation" ist. Dieses finden Sie unter Formulare und Anträge.
Darüber hinaus ist der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn auch zuständig für die Genehmigung von befristeten sonstigen Einleitungen, bspw. Wassereinleitungen aus Brunnenbohrungen, Baugrubenentwässerung (bauzeitliche Grundwasserabsenkung), Dränagewasser oder Wärmepumpenwasser.
In diesen Fällen ist mind. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme Kontakt mit der Grundstücksentwässerung aufzunehmen.