Stadthaus-Kosten im Rahmen – Entwurfsplanung zugestimmt
Paderborner Rat gibt grünes Licht für die nächsten Leistungsphasen
Mit 48,5 Millionen Euro für den Neubau, das Heisingsche Haus sowie das Gebäude am Marienplatz 2a liegt der Neubau des Stadthauses auch nach der jetzt erfolgten Kostenberechnung voll im vorgesehenen Rahmen. Dabei verteilen sich die Kosten mit 38,3 Millionen Euro auf den Neubau und 10,2 Millionen auf die denkmalgeschützten Häuser Heisingsches Haus und Marienplatz 2a.
Darüber wurde am Donnerstag der Paderborner Rat informiert, der nach einer Diskussion der Entwurfsplanung für das Projekt Stadthaus mit großer Mehrheit zugestimmt hat. Damit können die Hochbauplanung des Neubaus und des Heisingschen Hauses sowie die Sanierung des Gebäudes Marienplatz 2a im Rahmen der Leistungsphasen vier bis neun fortgeführt werden. Aufgrund des einzuhaltenden Kostendeckels über die gesamte Baumaßnahme von insgesamt 66,9 Millionen Euro für den Neubau des Stadthauses, den Neubau bzw. die Sanierung des Heisingschen Hauses und des Hauses am Marienplatz 2a sowie für die Sanierung der Gebäudeteile A und B (die Teile der Stadtverwaltung, die sich in Richtung des Abdinghof-Platzes befinden) und für die Freianlagengestaltung sollen weitere Einsparpotentiale und Kostenoptimierungen generiert werden. Die notwendigen Mittel für das Projekt sind bereits im Haushalt der Stadt Paderborn sowie im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Paderborn (GMP) für 2023 und die Folgejahre berücksichtigt.
Als Leistungsphasen werden die einzelnen Planungsabschnitte bei der Planung und Realisierung nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) bezeichnet. Von den insgesamt neun Leistungsphasen konnte jetzt die Phase drei, die die Entwurfsplanung einschließlich einer Kostenberechnung vorsieht, für die oben genannten Gebäude abgeschlossen werden. Die kommenden Leistungsphasen, die durch die Zustimmung des Rates jetzt beauftragt werden können, umfassen neben der Genehmigungs- und Ausführungsplanung auch die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sowie die anschließende Bauüberwachung, -dokumentation und -betreuung.
Die als nächstes anstehende Leistungsphase vier, also die Genehmigungsplanung, beinhaltet die Zusammenstellung aller Unterlagen für einen Bauantrag. Der genehmigte Entwurf gilt dann als Grundlage für die Ausführungsplanung in Leistungsphase 5. Gleichzeitig kann auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung der Antrag auf Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung gestellt werden. Hier können Fördermittel für den multifunktionalen Bürgerservicebereich in Höhe von max. acht Millionen Euro generiert werden.
Mit dem neuen Stadthaus wird eine zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen, die nicht nur vielseitigen und modernen Bürgerservice bietet, sondern auch als Begegnungszentrum dienen soll. Verwaltungsdienstleistungen sollen durch das Angebot weiterer Dienstleistungen ergänzt werden. Auch ein Café sowie die neue Kinder-, Computer- und Gesundheitsbibliothek sollen in den Räumen des neuen Stadthauses untergebracht werden. Zahlreiche Multifunktionsflächen sollen Platz für abwechslungsreiche Angebote schaffen, die sich an den jeweils aktuellen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Ausgenommen von den weiteren Planungen ist der Ausbau des Veranstaltungsraumes im Heisingschen Haus – hier sollen lediglich die Voraussetzungen für einen späteren Ausbau des Gewölbekellers geschaffen werden. Die Planung der Dachterrasse soll fortgeführt werden. Über die Umsetzung wird im Laufe des Baufortschritts entschieden.