Cannabis-Konsumverbot zum Libori-Volksfest
Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz im Rahmen des Volksfestes
Jens Reinhardt, Leiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, weist darauf hin, dass auf dem Veranstaltungsgelände des Liborifestes sowie im Abstand von einhundert Metern auch über das Veranstaltungsgelände hinaus ein Cannabis-Konsumverbot gilt. Sein Amt übt als Veranstalter des Liborifestes mit diesem Verbot sein Hausrecht aus, um in besonderem Maße dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung zu tragen und jegliche negativen Vorbildwirkungen auszuschließen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen stellt in seinem Erlass vom 16.05.2024 klar, dass bei Volksfesten und ähnlichen Großveranstaltungen regelmäßig anzunehmen ist, dass auf solchen Veranstaltungen auch Minderjährige zugegen sind und hat ausgeführt, dass der Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass es nicht zu Verstößen gegen § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) kommt.
Die Stadt Paderborn kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie ein generelles Cannabis-Konsumverbot zum Libori-Volksfest ausspricht. Dieses Verbot gilt sowohl auf den Flächen der Liborikirmes am Le-Mans-Wall bzw. auf dem Liboriberg als auch auf dem Liborimarkt im Bereich des Markt- und Domplatzes sowie des kleinen Domplatzes. Außerdem gilt das Verbot im gesamten sogenannten veranstaltungsnahen Bereich. Zum veranstaltungsnahen Bereich zählen unter anderem die Westernstraße, der Marienplatz, der Rathausplatz, der Kamp, die Liboristraße, der Jühenplatz und der Kardinal-Degenhardt-Platz. Eine genaue Festlegung, welche Bereiche zu den einzelnen Veranstaltungsflächen gehören, kann der untenstehenden Karte entnommen werden. Sowohl innerhalb der dort farblich markierten Flächen als auch im einem Abstand von einhundert Metern über diese Markierung hinaus ist der Konsum von Cannabis verboten.
Claus Josephs, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, weist darauf hin, dass sowohl Kräfte des Ordnungsamtes als auch der Polizei und des Veranstaltungsordnungsdienstes Kontrollen durchführen werden. Sollten in den oben genannten Bereichen Personen angetroffen werden, die gegen das Cannabis-Konsumverbot verstoßen, werden diese der Veranstaltungsfläche verwiesen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige verfasst.
Jens Reinhardt zeigt sich zuversichtlich, dass das mit der Ordnungswidrigkeitenanzeige fällige Ordnungsgeld durchaus sinnvoller auf dem Liborifest ausgegeben werden kann und bittet alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung des Cannabis-Konsumverbotes.