Arbeitgeberinnenfinanzierte Zusatzversorgung
Beschäftigte der Stadt Paderborn profitieren von der tarifvertraglichen Verpflichtung einer Zusatzversorgung.
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gehört in Deutschland zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dar. Die Tarifbeschäftigten der Stadt Paderborn haben dadurch die Möglichkeit, ihre Rente über die Form einer „Betriebsrente“ bei der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) zu erhöhen.