Jugendschutzkontrollen

Die Durchführung von Jugendschutzkontrollen soll Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz verhindern.

Im Rahmen der „Ordnungspartnerschaft“ setzen sich die Fachbereiche des Ordnungsamtes (B.O.S.S.), der Polizei und des Jugendamtes regelmäßig mit jugendschutzrelevanten Themen auseinander, entwickeln gemeinsame Ziele und stimmen Handlungsstrategien ab. Innerhalb dieser „Partnerschaft“ finden u. a. regelmäßige Jugendschutzkontrollen statt.

  • Jugendschutzkontrollen in der Stadt Paderborn zielen darauf ab, das Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beobachten und einzugreifen, wenn diese sich selbst gefährden oder von Dritten gefährdet werden.
  • Im Rahmen dieser Kontrollen wird versucht, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diese abzuwenden.
  • Durch regelmäßige Kontrollen und Ansprachen sollen Gewerbetreibende über ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgeklärt werden.
  • Durch gezielte Kontrollen an beliebten Orte, Veranstaltungen für junge Menschen, sollen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen geschützt und über diese aufgeklärt werden.
  • Jugendschutzkontrollen finden regelmäßig im Umfeld von Volksfesten, auf Abi-Partys, bei Großveranstaltungen, in Spielotheken,Gastronomiebetrieben und in vielen anderen Bereichen statt. 

Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, wie z.B. dem Verkauf oder die Abgabe von hochprozentigem Alkohol und/ oder Zigaretten an Minderjährige, kann der erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Paderborn kontaktiert werden.