Verbesserung der Bioabfall-Qualität in Stadt und Kreis Paderborn

Ab dem 1. Mai 2025 treten durch die novellierte Bioabfallverordnung strengere Regelungen zur Störstoffquote im Bioabfall in Kraft. Wo stehen Kreis und Stadt Paderborn? Ein Zwischenstand.

Stadt und Kreis Paderborn informieren über den aktuellen Stand der Kontrollen der Biotonnen

Paderborn, 18. Februar 2025 - Bereits seit Mai 2023 werden die Biotonnen im Stadt- und Kreisgebiet Paderborn kontrolliert. Durch die Kontrollen hat sich die Qualität in den einzelnen Biotonnen bereits verbessert, aber reicht das?

Der A.V.E.-Eigenbetrieb Kreis Paderborn und der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) kontrollierten in den letzten Wochen die am Kreisentsorgungszentrum Alte Schanze angelieferten Bioabfälle mit dem Ziel, eine grobe Einschätzung der aktuellen Störstoffquoten zu erlangen. In der Woche vom 27. bis zum 31. Januar etwa wurden im Stadtgebiet 370 Tonnen Bioabfall gesammelt, was 50 Anlieferungen der Abfallsammelfahrzeuge am Umschlagplatz entspricht und im Kreisgebiet vom 03. bis zum 07.02.2025 insgesamt 510 Tonnen Bioabfall bei 69 Anlieferungen. Jede Anlieferung wurde einzeln begutachtet und die Störstoffe optisch erfasst und gezählt. Die Hälfte der Chargen wurde als stark verunreinigt befunden und könnte in Zukunft vom Kompostwerk abgelehnt werden. Die Stichproben zeigen somit, dass noch deutlich zu viele Störstoffe im Bioabfall zu finden sind. „Die optischen Kontrollen lassen jedoch noch keinen endgültigen Schluss auf den Masseanteil der Störstoffe zu, daher soll in den kommenden Monaten auch eine gewichtsmäßige Erfassung der Störstoffe erfolgen, durch die die optischen Ergebnisse evaluiert werden“, erläutert Enrico Franke (A.V.E.).

Die Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) bringt verschärfte Regelungen zur Erfassung von Bioabfällen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch maximal 3 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall enthalten sein. Wird dieser Wert überschritten, kann der Kompostanlagenbetreiber den verunreinigten Bioabfall zurückweisen.

Bereits jetzt sind biologisch abbaubare Kunststoffe wie BAK-Beutel in Kreis und Stadt Paderborn verboten. Dabei geht Paderborn keinesfalls einen Sonderweg. Vielmehr dürfen die als biologisch abbaubar gekennzeichneten Produkte in den meisten Kommunen der Bundesrepublik nicht über den Bioabfall entsorgt werden.

Der Bioabfall aus Paderborn wird in der Kompostierungsanlage Nieheim der Firma Kompotec zu Biogas und hochwertigem Kompost verarbeitet. Störstoffe wie Glas, Holz, Metall oder Kunststoff können nicht verarbeitet werden und müssen mit hohem Aufwand entfernt werden. Mikroplastik, das bei diesem Prozess entsteht, gelangt ebenfalls in den Kompost und schließlich wieder in die Umwelt. "Vor allem Plastik in Form von verpackten Lebensmittelabfällen oder mit Bioabfällen gefüllte Plastikbeutel sind ein großes Biotonnen-Qualitätsproblem", erklärt Franke weiter. "Biologisch abbaubare Biobeutel bauen sich in Kompostierungsanlagen nicht vollständig ab. Über die produzierte Komposterde aus Bioabfällen kann folglich Mikroplastik umweltgefährdend in unsere Böden, Flüsse und Meere gelangen."

In Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen Vorgaben wurden in Kreis und Stadt bereits in 2023 stichprobenartige Biotonnenkontrollen eingeführt. Zwei Mitarbeiter überprüfen seitdem täglich die zur Abfallsammlung bereitgestellten Biotonnen auf deren korrekte Befüllung. Über 116.000 Biotonnen wurden so schon begutachtet.

"Wir wollen nochmals an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, darauf zu achten, nur Bioabfall über die Biotonnen zu entsorgen", betont Jonathan Geldmacher, Kreislaufwirtschaftsberater beim ASP. "Neben der ökologischen Wichtigkeit geht es allerdings auch um die Ökonomie: überschreiten unsere Bioabfall-Anlieferungen den Grenzwert und werden vom Kompostwerk zurückgewiesen, kommen hohe Entsorgungskosten auf uns zu, die wir leider an die Bürger*innen weitergeben müssen. Bei den derzeitigen Bildern, die wir hier am Umschlagplatz sehen, halte ich es für realistisch, dass wir teilweise über der erlaubten Störstoffquote liegen. Das kann noch deutlich besser werden“.

Die verschärften Regelungen können auch zu Bußgeldern für einzelne Privatpersonen führen, sollten wiederholte Vergehen gegen die Sortierpflicht festgestellt werden. Dabei entscheidet jede Kommune selbst, wie sie mit Fehlbefüllungen umgeht. Bereits jetzt sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro für grobe Verstöße vor. Während im Kreisgebiet schon einige Gemeinden Bußgelder verhängt haben, wird das in der Stadt Paderborn noch diskutiert.

Es gibt also noch viel zu tun, und alle können dabei mithelfen, indem folgende Grundsätze beachtet werden: nur kompostierbare Bioabfälle gehören in die Biotonne. Das Einwerfen von Plastik und anderen Fremdstoffen muss unbedingt vermieden werden. Nur so kann die Qualität des Komposts gesichert und hohe Zusatzkosten sowie Strafen vermieden werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst dazu beitragen, indem konsequent auf eine korrekte Abfalltrennung geachtet wird.

Auch A.V.E. und ASP bleiben am Ball: „Wir tauschen uns regelmäßig mit Betreibern und anderen Kommunen in OWL über das Thema aus und versuchen auf diese Weise unseren Beitrag zu leisten“, erzählt Geldmacher. Das nächste Treffen dieser überregionalen Gruppe findet im April statt. Wo? Natürlich in Paderborn.