Rückwährtsfahren sorgt für Diskussionsstoff
Weil bundesweit viele Unfälle beim Rückwärtsfahren von Entsorgungsfahrzeugen passiert sind, legt die „Branchenregel Abfallsammlung“ seit geraumer Zeit fest, dass diese Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr rückwärtsfahren sollen.
ASP setzt nach und nach gesetzliche Vorgaben um
Der ASP setzt diese Vorgabe nun sukzessive um, was bedeutet, dass einige Anlieger von Stichstraßen ihre Behälter an der Durchfahrtstraße bereitstellen müssen. Das sorgte in den letzten Wochen für Diskussionsstoff bei den Betroffenen.
Genauer sind es verschärfte Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, die den ASP zwingen, für alle Straßen in Paderborn zu prüfen, ob sie für die üblichen Abfallsammelfahrzeuge befahrbar sind. Da diese Fahrzeuge 76mal im Jahr die Straßen befahren müssen, ist das Gefährdungspotential nicht mit einem anderen LKW, z.B. ein Baustellen- oder Lieferfahrzeug, gleichzusetzen, das nur sporadisch eine Straße nutzt.
Für jede Straße ist durch den ASP eine Bewertung vorzunehmen, wobei vor allem die Wendemöglichkeit und das Rückwärtsfahren im Focus stehen. Denn gerade das Rückwärtsfahren ist mit besonderen Unfallgefahren verbunden, vor allem für Kinder und Senioren.
Insgesamt sind es in der Stadt Paderborn mit Ihren Stadtteilen über 200 Straßen, die einer genauen Überprüfung unterzogen werden mussten, da dort die Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen bisher rückwärtsgefahren sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um
- Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit
- Stichstraßen mit unzureichender Wendemöglichkeit oder
- Stichstraßen in denen die Wendemöglichkeit zugeparkt ist.
In einigen Straßen ist es gelungen, z.B. durch zeitliche Parkverbote oder Vereinbarung mit Anliegern eine Wendemöglichkeit am Abfuhrtag zu schaffen, so dass die Abfallgefäße weiterhin vor dem Haus oder in unmittelbarer Nähe entleert werden können.
Wo es keine Alternative gab, müssen Anlieger seitdem ihre Abfallgefäße am Abfuhrtag zur Durchfahrtstraße bringen. Als zumutbar nach Gesetzeslage wird dabei eine Entfernung zur Abfuhrstelle von bis zu 100 m angesehen.
Die Anforderung an die betreffenden Anlieger führte kürzlich zu Protesten einiger Anlieger.
Als Argumente werden angeführt:
1. Sie fühlen sich körperlich nicht in der Lage, Müllgefäße bis zur Durchgangsstraße zu ziehen.
2. Sie fühlen sich ungerecht behandelt, da bei anderen der Müll direkt vorm Haus abgeholt wird.
Zu 1:
Um diesem Personenkreis entgegen zu kommen, gibt es schon heute einen Zusatzservice beim ASP, der die Personen bei der Bereitstellung unterstützt. Die Kosten für diesen Zusatzservice müssen allerdings vom Betroffenen selbst getragen werden, sie liegen zurzeit zwischen 50 und 100 € pro Jahr, d.h. zwischen 0,66 € und 1,32 € pro Behälter. In diesen Fällen wird entweder ein kleineres Fahrzeug eingesetzt, das am Ende der Straße wenden kann oder Mitarbeiter des ASP holen die Behälter zu Fuß aus der Stichstraße und stellen sie leer wieder zurück. In Kürze soll hierfür ein erweitertes Service-Angebot erarbeitet werden. Es wird aber nicht erwogen, dass die nicht unerheblichen Zusatzkosten komplett der Allgemeinheit angelastet werden.
Zu 2:
Der ASP ist bestrebt, für die Gemeinschaft der Einwohner Paderborns insgesamt günstige Gebühren sicherzustellen und möglichst umweltverträglich zu arbeiten. Durch gute Tourenplanung und moderne Fahrzeugtechnik ist uns das in den vergangenen Jahren sehr gut gelungen, wie Auswertungen des Bundes der Steuerzahler sowie Benchmarking-Vergleiche bestätigen. Dazu zählt z.B. der Einsatz der Seitenladertechnik in den meisten Wohngebieten. Hier stellen viele Einwohner schon lange ihre Gefäße außerhalb von Stichstraßen an bestimmten Sammelstellen bereit. Dadurch ist eine effektive Arbeit möglich, wodurch nicht nur Kosten, sondern auch CO2 eingespart werden. Das nützt der Allgemeinheit, alle Einwohner profitieren davon.
Andere, die an Durchgangsstraßen wohnen, bekommen zwar ihre Tonne direkt vor dem Haus geleert, leben aber mit viel Lärm und zusätzlichem Aufwand bei der Sauberhaltung der Gehwege. Eine völlig gerechte Behandlung aller 65.000 Grundstücke kann es deshalb in einer Solidargemeinschaft nie geben.
Der ASP ist dabei, für die unzweifelhaft gegebenen Schwierigkeiten einzelner Haushalte ein erweitertes, günstiges Serviceangebot zu entwickeln, appelliert aber auch an die Nachbarschaft, ältere oder gehandicapte Menschen bei der Bereitstellung der Behälter zu unterstützen.