FAQ Stadtreinigung & Winterdienst
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Stadtreinigung und den Winterdienst in der Stadt Paderborn.
Anliegerverpflichtungen Straßenreinigung
Wie erfahre ich, welche Pflichten ich bei der Straßenreinigung habe?
In der Stadt Paderborn werden die Aufgaben der Straßenreinigung zwischen den Anliegern und der Stadt aufgeteilt. In der Satzung der Stadt Paderborn über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) können die dem Grundstückseigentümer übertragenen Pflichten nachgelesen werden. Sie finden diese im Internet unter: www.asp-paderborn.de unter „Stadtreinigung“.
Welche Pflichten habe ich zu erfüllen, wenn die Gehwegreinigung auf mich übertragen ist?
Die in der Regel wöchentliche Reinigung umfasst neben der Beseitigung von Unrat auch die Entfernung von Gras- und Wildkrautaufwuchs, Algen-, Moos- und Flechtenbewuchs auf dem Gehweg sowie auch um Straßenlaternen, Verkehrsschilder und Ampeln. Es ist unerheblich, ob die Verschmutzung von Ihnen selbst oder anderen Personen, Tieren oder der Natur verursacht wurde. Bepflanzungen, die über die Grundstücksgrenze wachsen müssen durch den Grundstückseigentümer regelmäßig zurückgeschnitten werden, sodass der Gehweg in voller Breite freigehalten wird.
Welche Pflichten habe ich zu erfüllen, wenn die Fahrbahnreinigung auf mich übertragen ist?
In Bezug auf den Reinigungsumfang gelten die gleichen Regelungen wie bei der Gehwegreinigung. Unter der Voraussetzung, dass auf beiden Straßenseiten ein reinigungspflichtiger Grundstückseigentümer der Fahrbahn anliegt, erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Straßenseite ein Anlieger vorhanden, ist dieser für die Reinigung der gesamten anliegenden Straßenfläche verantwortlich.
Ich besitze ein hinterliegendes Grundstück, besteht dort ebenfalls eine Reinigungspflicht?
Die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege ist laut der Satzung nur den Anliegern übertragen, deren Grundstücke direkt an die Straße angrenzen und auch durch sie erschlossen sind (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Paderborn §2 Absatz 1 Satz 1). Hinterlieger haben keine eigene Reinigungsverpflichtung.
Ich habe keinen direkten Zugang zu der an mein Grundstück angrenzenden Straße. Kann mir die Reinigungsverpflichtung dennoch lt. Satzung übertragen werden?
Die Reinigungsverpflichtung wird Ihnen übertragen, sofern von Ihnen selbst errichtete Hindernisse z. B. Grundstückseinfriedungen mit Mauern, Zäunen, Hecken den direkten Zugang in voller Breite zum angrenzenden Gehweg/Straße verhindern. Wurde das Hindernis (z. B. Leitplanken oder Lärmschutzwände) durch Dritte, insbesondere durch die Kommune geschaffen, liegt die Reinigungsverpflichtung in dem Verantwortungsbereich der Stadt Paderborn.
Ein Grünstreifen liegt zwischen meinem Grundstück und dem Gehweg. Kann mir die Reinigungsverpflichtung dennoch übertragen werden?
Befindet sich zwischen Grundstück und Weg ein unselbstständiger oder in die Straße integrierter städtischer Grünstreifen, liegt die Reinigung des Gehwegs weiterhin in der Verantwortung der Grundstückseigentümer. Ausgeschlossen von den Verpflichtungen des Anliegers wird die Wartung des Grünstreifens. Darunter wird die Bepflanzung, Bewässerung und gärtnerische Pflege der Anlage verstanden.
Ich muss in meiner Straße selber reinigen. Aber ich bin beruflich, alters- und/oder krankheitsbedingt nicht in der Lage dazu? Was kann ich tun?
Sollten Sie aufgrund Ihres Berufs, Alters oder einer Krankheit auf eine Hilfe bei der Reinigung angewiesen sein, dann könnten Sie beispielsweise den Auftrag der Gehwegreinigung an ein Unternehmen vergeben, z.B. zu finden über die Gelben Seiten unter dem Stichwort „Hausmeisterdienste“. Vielleicht sind aber auch Ihre Nachbarn, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte so freundlich, Ihnen zu helfen.
Was kann passieren, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme?
Werden die übertragenen Aufgaben nicht wahrgenommen gelten die Vorschriften des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Paderborn §2 Absatz 1 Satz 1 - §11 Ordnungswidrigkeit)
Weitaus schwerwiegender wäre jedoch die zu tragende Konsequenz eines gestürzten Passanten und die sich daraus ergebenden Schadensersatz- oder Schmerzenzgeldansprüche.
Allgemeine Fragen Straßenreinigung & Gebührenveranlagung
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich wilden Müll auf öffentlich zugänglichen Flächen in meiner Umgebung entdecke?
Gerne können Sie uns den wilden Müll per „My Müll“ App, Mail oder Telefon melden:
- Per App: Sie haben bereits unsere My Müll App oder wollen sie runterladen? Perfekt. Unter „Service und Infos“ – „Dreck Weg Melder“ können Sie den wilden Müll schnell und unkompliziert bei uns melden
- Per Mail: Gerne können Sie uns auch eine Mail über das Online-Formular auf unserer Homepage zusenden
- Per Telefon: Sie möchten den Standpunkt des wilden Mülls lieber direkt am Telefon durchgeben? Kein Problem. Melden Sie sich bei unserer Dreck-weg Hotline (05251 / 8811710) und wir sorgen umgehend und unbürokratisch für Abhilfe
Auf welcher Grundlage wird die Straßenreinigungsgebühr berechnet?
Die Kosten der Straßenreinigung inkl. Winterdienst werden dem Grundstückseigentümer über den jährlichen Abgabenbescheid der Stadt Paderborn in Rechnung gestellt. Bemessungsgrundlage ist sowohl die Frontlänge eines Grundstückes, mit der es an die zu reinigende Straße angrenzt, die Reinigungshäufigkeit, als auch die Klassifizierung der Straße in Bezug auf das Allgemeininteresse und die Sommer- wie Winterreinigung. Bei so genannter „Hinterliegerbebauung" dient die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, als Bemessungsgrundlage.
Welche Aufgaben übernimmt der ASP während der Laubzeit?
Der ASP sorgt in Paderborn für saubere und sichere Straßen, Wege und Plätze. Grundlage ist die städtische Straßenreinigungssatzung, gemäß dieser wir die auf uns übertragenen Bereiche reinigen.
Wie organisiert der ASP seine Reinigungsarbeiten während der Laubzeit?
Gerade im Herbst ist unser Team besonders gefordert: Der ASP ist täglich im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um das viele Laub zu beseitigen. Unsere Mitarbeitenden arbeiten mit großem Engagement und oft auch mit Überstunden, damit die Straßen möglichst schnell und sicher gereinigt werden.
Dabei liegt eine klare Priorität auf den Hauptverkehrsstraßen, gefährlichen Stellen und stark frequentierten Wegen – also überall dort, wo Laub besonders schnell zur Rutschgefahr werden kann.
Um das hohe Laubaufkommen im Herbst bewältigen zu können, schaffen wir zudem zusätzliche Kapazitäten speziell für diese Jahreszeit. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig gereinigt werden können – unsere Teams arbeiten mit Hochdruck daran, jede Tour so effizient und gründlich wie möglich abzufahren.
Anliegerverpflichtungen Winterdienst
Welche Aufgaben sind auf mich als Anlieger im Rahmen des Winterdienstes übertragen?
Die Regelungen und Pflichten zum Winterdienst sind in der Satzung über die Straßenreinigung durch den § 4 - Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht festgelegt. Sie finden diese im Internet unter: www.asp-paderborn.de unter „Stadtreinigung“.
Grundsätzlich gilt:
- Anlieger müssen die an ihre Grundstücke grenzenden Gehwege bzw. gemeinsamen Geh- und Radwege in einer Breite von mindestens 1,50 m durch räumen von Schnee befreien und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreuen
- Sind die Anlieger nach Satzung für die Fahrbahn zuständig, müssen sie gekennzeichnete Fußgängerüberwege und Querungshilfen in Fortsetzung der Gehwege über Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln bestreuen
- Sind die Grundstückseigentümer beider anliegenden Seiten zuständig, erstreckt sich die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahn- bzw. Gehwegmitte
- Ist kein abgeteilter Gehweg vorhanden (z.B. in Spielstraßen), ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 m ab begehbarer Grundstücksgrenze von Eis und Schnee frei zu halten
- Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten müssen von Schnee und Eis frei bleiben
Wann muss geräumt und gestreut werden?
In der Zeit von 7 - 20 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an dem darauffolgenden Tag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Darf ich Salz zum auftauen verwenden?
Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen mit Salz grundsätzlich verboten.
Ausnahmen gelten nur, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann (z. B. bei Eisregen) oder an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Sollte eine Salzverwendung notwendig sein, ist auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen i.d.R. nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden.
Allgemeine Fragen Winterdienst
Welche Aufgaben werden in welcher Reihenfolge vom ASP durchgeführt?
Da unsere Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, räumen wir nach Dringlichkeit die Fahrbahnen, Radwege und Plätze. Im Fokus steht dabei immer die Sicherheit aller Bürger der Stadt Paderborn. In der ersten Priorität werden verkehrswichtige Straßen mit gefährlichen Stellen, unmittelbaren Krankenhauszufahrten, Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs geräumt und gestreut. Im Anschluss werden die weniger befahrenen Straßen geräumt.
Trotz Winterdienst sollten alle Bürger bei starkem Schneefall oder Eisglätte immer vorsichtig auf den Straßen unterwegs sein.
Warum wird in den Wintermonaten die Kehrmaschine nicht immer regelmäßig eingesetzt?
In den Wintermonaten kann die Kehrmaschine aufgrund der Witterungsbedingungen nicht immer regelmäßig eingesetzt werden. Da Kehrmaschinen Wasser zur Staubbindung verwenden, könnte dies bei frostigen Temperaturen zu gefährlicher Eisbildung auf den Straßen führen. Zudem besteht die Gefahr, dass Eis in der Saugturbine der Kehrmaschine Maschinenschäden verursacht. Aus diesen Gründen wird der Einsatz der Kehrmaschinen bei Frost unterbrochen. Sobald das Wetter es erlaubt, werden die Kehrmaschinen wieder regelmäßig eingesetzt.
