Durchfahrerlaubnisse beantragen

Von Freitag, 21. November, bis Dienstag, 23. Dezember 2025, werden Teile der Paderborner Innenstadt anlässlich des Weihnachtsmarktes für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Für den Weihnachtsmarkt sind im Bereich der Fußgängerzone Straßensperrungen erforderlich, um Amok- und Terroranschlägen mittels Fahrzeugen vorzubeugen. Hierfür werden teilweise Zufahrtsstraßen komplett gesperrt und mit Hilfe von technischen Sperren gesichert. 

Um Zufahrten für beispielsweise Anwohner*innen, Beschäftigte der dortigen Einrichtungen und Betriebe usw. zu gewährleisten, wird es neben den Vollsperrungen auch Straßen mit mobilen Zufahrtsperren geben. An eben diesen Straßen wird ein seitens des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing beauftragtes Sicherheitsunternehmen die Durchfahrt durch diese Zufahrtssperre regeln.

Eine Karte mit detaillierter Darstellung der gesperrten Zufahrten kann über einen Klick auf die nachfolgende Kartengrafik angezeigt werden.

© Stadt Paderborn

Anwohner*innen wird eine Durchfahrt nach vorheriger Prüfung eines Lichtbildausweises mit vermerkter Wohnanschrift der Person ermöglicht. Alle weiteren zur Einfahrt berechtigten Personen sollten rechtzeitig vorab eine entsprechende Durchfahrgenehmigung beantragen. Der Antragsvordruck ist unten auf der Seite abrufbar. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit den Sicherheitsbehörden ist mit einer Genehmigung des Antrages frühestens einen Tag nach Antragstellung zu rechnen, sofern der Antrag bis um 12 Uhr vorliegt.

Liefertätigkeiten in der Paderborner Innenstadt sind täglich von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr möglich. Durchfahrgenehmigungen für Liefertätigkeiten werden nicht ausgestellt.

Für den Fall einer kurzfristig notwendigen Zufahrt (beispielsweise bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Rohrverstopfungen etc.) ist aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden mit Wartezeiten an der Zufahrtssperre zu rechnen.

Zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes werden die im Antragsformular eingetragenen Daten unter anderem an die Kreispolizeibehörde Paderborn zur Prüfung übermittelt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind dem Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welches am Anfang des Online-Formulares einsehbar ist, zu entnehmen.

Frau Leukel

Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing

Sprechzeiten

Montag, Dienstag und Freitag jeweils vormittags

Donnerstag bis um 14.30 Uhr

Frau Vogt

Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing