Kindesschutz im Ehrenamt nach § 72 a SGB VIII

In guten Händen - Kindesschutz im Ehrenamt

Informationen für Vereine und Ehrenamtliche

© Robert Collins on unsplash

Ehrenamtliche spielen in Vereinen eine große Rolle und sind unerlässlich. Sie unterstützen die Vereine bei den Aufgaben und engagieren sich unter anderem im Vorstand und Vereinsleben. Darüber hinaus tragen sie Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen des Vereins. Die Kinder und Jugendlichen werden mehrdimensional in ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren sozialen Kontakten und ihrer Entwicklung für Engagement gefördert.  Gefahren, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlbefinden betreffen, können sie oft noch nicht ausreichend einschätzen und sich nicht davor schützen. Insofern sind die Kinder und Jugendlichen besonders schutzbedürftig und es muss in den Vereinstätigkeiten, sowie in allen anderen Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Lebens sichergestellt werden, dass Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, dafür geeignet sind. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber hierzu eine gesetzliche Regelung getroffen. 

Informationsveranstaltungen zum Kindesschutz im Ehrenamt

© Stadt PaderbornInformationsveranstaltungen zum Kinderschutz im Ehrenamt

Das Jugendamt der Stadt Paderborn lädt herzlich ein zur digitalen Informationsveranstaltung über den präventiven Kinderschutz im Ehrenamt und der damit verbundenen Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse. Während der Veranstaltungen wird ein Bewusstsein für das Thema Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung geschaffen sowie die Strukturen des Jugendamtes und die Arbeit im Kinderschutz erläutert. Wann ist das Wohl von Kindern und Jugendlichen gesichert? Was sind Anzeichen für eine drohende Kindeswohlgefährdung? Die Teilnehmenden erhalten zunächst einen Einblick in die Bedeutung des Kinderschutzes vor körperlicher und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt. Welche Strukturen und Maßnahmen können Vereine und freie Träger für ein sicheres Miteinander etablieren? Dazu wird das Verfahren gemäß § 72 a SGB VIII zur Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen erläutert. Ein sensibler Blick für den Kinderschutz im Verein ist essenziell für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit.

Alle Interessierten der freien Jugendhilfe sowie ehren- und nebenamtlich Tätige in Vereinen im Paderborner Stadtgebiet können sich zu folgendem Termin anmelden:

Termine

24.03.2026

Informationsveranstaltung zum Kinderschutz im Ehrenamt (Öffnet in einem neuen Tab) 18:00 - 19:30 Uhr (digital) (Öffnet in einem neuen Tab)

15.10.2026

Anmeldung ab September.