Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein gesetzlich anerkanntes Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 13 Jahren.
Viele Eltern wünschen sich für ihr Kind einen Ort, an dem es sich sicher, gesehen und geborgen fühlt. Eine Betreuung in kleinen Gruppen, mit fester Bezugsperson und einer familienähnlichen Atmosphäre gibt dem Kind genau die Nähe und Verlässlichkeit, die es besonders in den ersten Lebensjahren braucht. Ein geregelter Ablauf ist wichtig. Spielen, Ausflüge, alltagsintegrierte Bildungsangebote strukturieren den Alltag ebenso, wie die gemeinsamen Mahlzeiten oder der Mittagsschlaf.
In der Kindertagespflege werden gleichzeitig max. fünf Kinder durch eine konstante Bezugsperson betreut. Bei einer Großtagespflege max. neun Kinder von mind. zwei konstanten Bezugspersonen.
Diese überschaubaren Strukturen machen dem Kind den Einstieg in die Betreuung außerhalb der Familie besonders leicht. Sie schaffen Raum für Nähe, individuelle Begleitung und eine gesunde frühkindliche Entwicklung – ganz in dem Tempo, das zu dem Kind passt.
Der KinderTagesPflege-Navigator (KTP-Navigator) ermöglicht Eltern, Profile mit Informationen über die einzelnen Kindertagespflegepersonen einzusehen. Dabei können Filterfunktionen genutzt werden, sodass gezielt Kindertagespflegepersonen angezeigt werden, die den tatsächlichen Bedarf der Familie (Stadtteil, Betreuungszeiten etc.) abdecken können. Über das System erhalten Eltern eine erste Orientierung über Angebote der Kindertagespflege im Stadtgebiet, können sich unverbindlich bei Kindertagespflegepersonen für einen Betreuungsplatz vormerken lassen und Kontakt aufnehmen.
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt weiterhin im gegenseitigen Einverständnis nach einem persönlichen Kennenlernen zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson.
Im Gegensatz zum Kita-Navigator sind beim KTP-Navigator keine Fristen zu beachten. Eltern können zu jeder Zeit im Jahr Kontakt zu Kindertagespflegepersonen aufnehmen. Zudem kann die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege unabhängig von Stichtagen und nach Absprache mit der Kindertagespflegeperson zu flexiblen Zeitpunkten beginnen.
Unter folgendem Link ist der KTP-Navigator zu finden: https://paderborn.ktp-navigator.org/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine Registrierung ist nur einmalig im KTP- oder Kita-Navigator nötig.
Eine Aufgabe für engagierte Menschen
Gemäß § 43 SGB VIII ist Kindertagespflege erlaubnispflichtig. Nach abgeschlossenem Bewerbungsverfahren kann das Jugendamt für 5 Jahre eine Pflegeerlaubnis erteilen. Dies berechtigt zur Betreuung von max. 5 gleichzeitig anwesenden Kindern im Haushalt der Kindertagespflegeperson.
Wer sich für diese Aufgabe interessiert, kann sich beim Jugendamt der Stadt Paderborn informieren und bewerben.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und den erforderlichen Voraussetzungen finden Sie in der anhängenden Broschüre.
Weitere Informationen:
