Konzepte
Vertretungskonzept
Grundsätzlich soll an der Grundschule Bonifatius kein Unterricht ausfallen. Sollten Schritt 1 bis 3 des Vertretungskonzepts abgearbeitet und trotzdem keine Vertretung möglich sein, muss Unterricht ausfallen. Dieser Ausfall wird den Schülern mindestens einen Tag vorher angekündigt. Zusätzliche Förderstunden werden nicht vertreten, jedoch werden die Kinder bei plötzlichem Ausfall beaufsichtigt. Ist ein mehrtägiger Vertretungsunterricht im Vorfeld bekannt, wird für diesen Zeitraum eine Poolkraft beantragt. Es wird versucht, I-Klassen vorrangig zu vertreten. Ein Aufteilen der I-Klassen soll nach Möglichkeit vermieden werden. Der Vertretungsunterricht kann auch von der mitunterrichtenden sonderpädagogischen Lehrkraft durchgeführt werden. Fällt die sonderpädagogische Lehrkraft aus, wird die Klasse von der entsprechenden Lehrkraft alleine unterrichtet. Ist eine Unterstützung durch eine zweite Lehrkraft erforderlich, wird eine Doppelbesetzung aufgelöst. Bei kurzfristigem Ausfall einer Lehrkraft wird der Vertretungsunterricht wie im Folgenden beschrieben organisiert:
Schritt 1 (1. Tag):
- Doppelbesetzung auflösen
- Vertretung durch Mentorin oder LAA aus angeleitetem Unterricht, wenn die Ausbildung dies zulässt
- Mitnahme einer zweiten Klasse in die Turnhalle oder zum Musikunterricht in die Aula
- Aufteilen der Klasse auf andere Klassen
- Zusätzlicher Förderunterricht in Kleingruppen: Kinder gehen in eine andere Klasse
- Dienstzeitverschiebungen
- Anordnung von Mehrarbeit
Schritt 2 (ab 2. Tag):
- Vertretung durch eine Poolkraft
- Zusätzliche Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften fallen nach Vorankündigung aus
Schritt 3 (langfristige Erkrankung):
Bei langfristiger Erkrankung einer Lehrkraft übernimmt eine Vertretungskraft deren Stunden. Sollte keine Vertretungskraft zur Verfügung stehen, übernimmt eine Lehrkraft ohne Klassenleitung die Klasse und der Stundenplan wird geändert.