Annahme von Elektroaltgeräten erweitert
Neuigkeiten beim Elektro- und Elektronikgesetz
Zum 1. Mai 2019 wurde das Elektro- und Elektronikgesetz noch einmal um einige Produkte erweitert. Jetzt werden auch sogenannte passive Geräte, die den Strom lediglich durchleiten, darunter erfasst.
Für die Paderbornerinnen und Paderborner heisst dass, es dürfen ab sofort z.B. auch Antennen, Audiokabel, Steckdosen und Lichtschalter nicht mehr in die Restmülltonne, sondern müssen getrennt gesammelt und zu einer Sammelstelle gebracht werden. Sammelstellen für alle Arten von Elektroaltgeräten sind die Recyclinghöfe des ASP an der Talle 21 und Driburger Straße 310, wo man die Geräte kostenlos abgeben kann. Darüber hinaus sind auch große Elektrohändler verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte sowie die o.g. passiven Geräte kostenlos anzunehmen, unabhängig davon, ob man dort ein Neugerät erwirbt oder nicht.
Beim ASP werden schon seit 1995 alte Elektrogeräte für die Verwertung angenommen, seit 2005 gibt es die gesetzliche Verpflichtung jedes Verbrauchers, alle ausgedienten Geräten zu einer Sammelstelle zu bringen. Seitdem steigt die Sammelmenge an den Reyclinghöfen kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr 2018 kamen darüber 9 kg Elektroaltgeräte pro Person zusammen.
Die Elektroaltgeräte dienen vor allem als wichtige Rohstoffquelle, enthalten vielfach aber auch Schadstoffe, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Die Abgabe an den Recyclinghöfen ist der erste wichtige Schritt in diese Richtung.