Neue Parkhaustechnik
Im Dezember wird in den drei ASP-Parkhäusern sowie auf dem Parkplatz Florianstraße die Parkhausabfertigungstechnik auf ein modernes digitales System umgerüstet. Künftig müssen Autofahrerinnen und Autofahrer kein Parkticket mehr ziehen. Stattdessen wird das KFZ-Kennzeichen zum Parkticket.
KFZ-Kennzeichen wird zukünftig zum Parkticket
Die Umrüstung betrifft die Tiefgarage Königsplatz, das Parkhaus Neuhäuser Tor, die Parkpalette Rolandweg und den Parkplatz Florianstraße. In diesen Parkstätten werden im Ein- und Ausfahrtbereich derzeit Kameras installiert, die die Kennzeichen zukünftig digital erfassen werden sowie große Informations-Displays angebracht. Zudem werden in den drei Parkhäusern die Schrankenanlagen entfernt. Hier stellt der ASP auf "Free-Flow-Parking" um, ein Parksystem ganz ohne Schranken. Dadurch wird das Ein- und Ausfahren in die Parkstätten zukünftig deutlich schneller gehen und Staus in diesen Bereichen werden reduziert.
Achtung - auch wenn die Schranken entfernt werden: Das Parken in den Paderborner Parkhäusern bleibt natürlich kostenpflichtig.
Die vorbereitenden Arbeiten laufen seit Ende November und sollen Mitte Dezember abgeschlossen sein. Die Umstellung in den einzelen Parkstätten ist nach und nach geplant. Wenn alles nach Plan läuft, soll die neue Technik in KW 50 als erstes in der Parkpalette Rolandsweg freigeschaltet werden. In KW 51 folgen dann die Tiefgarage Königsplatz, das Parkhaus Neuhäuser Tor und der Parkplatz Florianstraße.
Informationen für Kurzparker:
Wie funktioniert die Erfassung meines Kennzeichens?
Im Ein- und Ausfahrtsbereich der Parkstätte sind Kameras installiert. Diese lesen das Nummernschild automatisch aus und ordnen es einem Parkvorgang zu.
Muss ich noch ein Parkticket ziehen?
In den drei Parkhäusern wird es keine Papiertickets mehr geben. Über das KFZ-Kennzeichen werden Ein- und Ausfahrten automatisch erfasst.
Auf dem Parkplatz Florianstraße wird es weiterhin Schranken geben. Bei der Einfahrt ziehen Kurzzeitparker auch weiterhin ein Parkticket.
Wie bezahle ich meine Parkgebühr?
Es gibt weiterhin Kassenautomaten. Anstatt des Parktickets muss nun das KFZ-Kennzeichen eingegeben werden. Der Parkvorgang wird anschließend wie gewohnt abgerechnet. Das Kennzeichen wird quasi zum Parkticket.
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich zurzeit?
- Kartenzahlung an allen Kassenautomaten (EC-Karte)
- Barzahlung (in jeder Parkstätte mind. ein Kassenautomat für Barzahlung)
Weitere Bezahlmöglichkeiten (wie z.B. Web-Pay, Debitkarte, Kreditkarte und Apple-Pay) folgen in Kürze.
Der Kassenautomat findet mein Kennzeichen nicht – was bedeutet das?
Dafür gibt es zwei häufige Gründe:
- Falsche Eingabe: Überlegen Sie, mit welchem Fahrzeug Sie eingefahren sind (z. B. Zweitwagen, Mietwagen).
- Unvollständige oder fehlerhafte Erkennung: Falls das Kennzeichen bei der Einfahrt nicht korrekt erkannt wurde, zeigt das System ähnliche Kennzeichen an (z.B. wegen Schmutz, Beleuchtung oder ungünstigem Kamerawinkel).
In diesem Fall können Sie Ihr Kennzeichen manuell korrigieren oder den Kundenservice kontaktieren.
Ich habe eine Parkwertkarte. Kann ich diese weiter nutzen?
Parkwertkarten können leider nicht mehr genutzt werden und werden zukünftig auch nicht mehr angeboten. Wenn Sie noch Guthaben auf der Karte haben, wenden Sie sich bitte an die Parkzentrale in der Tiefgarage Königsplatz. Das Guthaben wird Ihnen auf Antrag erstattet.
Was, wenn ich vergessen habe zu bezahlen?
Wenn Sie bei der Ausfahrt nicht bezahlt haben, können Sie den Betrag innerhalb von 48 Stunden nachträglich ohne Aufpreis begleichen.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen übergeben, wodurch zusätzliche Gebühren entstehen können.
Wird das Parken dadurch teurer?
Nein. Die Parkgebühren ändern sich nicht.
Informationen für Dauerparkende
Läuft mein Dauerparkvertrag automatisch weiter?
Nein. Inhaberinnen und Inhaber eines Dauerparkplatzes müssen sich eigenständig im neuen System registrieren, damit der Mietvertrag nahtlos weitergeführt werden kann. Der ASP hat alle Vertragskund*innen Ende November angeschrieben und über die notwendigen Schritte informiert.
Kann ich meinen Dauerparkplatz mit mehreren Fahrzeugen (KFZ-Kennzeichen) nutzen?
Ja, dass ist möglich. Sie können im Online-Portal für einen Parkplatz mehrere Kennzeichen hinterlegen. Es kann aber immer nur eines der angegebenen Fahrzeuge die Parkstätte als "Dauerparker" nutzen. Würde zeitgleich ein weiteres hinterlegtes Fahrzeug in der Parkstätte parken, würde dieses Fahrzeug automatisch zum Kurzzeitparker und müsste vor der Ausfahrt die regulären Parkgebühren bezahlen.
Hinweis: Die Monitore in der Ein- und Ausfahrt werden darauf hinweisen.
Was passiert, wenn ich mich zum Umstellungszeitpunkt nicht zurückgemeldet habe?
Wenn Sie sich bis zum Umrüstungszeitpunkt (vorraussichtlich Mitte Dezember) nicht im neuen System angemeldet haben, löscht der ASP den bestehenden SEPA-Einzug und Ihr Dauermietverhältnis ist somit beendet.
Weitere Infos für Inhaber*innen eines Dauermietvertrages
Zum Hintergrund
Die Umstellung ist ein wichtiger Baustein, um die digitalen Prozesse beim ASP weiter auszubauen.
Zudem ist die bisherige Technik, die seit vielen Jahren im Einsatz war, zunehmend störanfällig und wartungsintensiv geworden – ein weiterer Grund für die umfassende Modernisierung.
Sie haben Fragen zur neuen Parkhaustechnik?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Parken helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an: parkenasp-paderbornde
